Ihr Sonnenschutz-Renovierungsvorhaben kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit ganzen 20 % gefördert werden. Die Kosten für die Antragstellung durch einen Energieberater werden mit 50 % rückvergütet. Das klingt doch interessant – oder?
Seit 2021 gibt es das neue Förderprogramm BEG EM welches die bisherigen Programme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die energiewirksame Sanierung und Renovierung zusammenfasst. Der Bund verfolgt damit das Ziel, die EU-Klimaschutzziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Der Energieverbrauch für Heizung und Kühlung soll bis 2030 um 18 % sinken. Daher fördert das BEG EM motorisierte außenliegende Sonnenschutzprodukte, die effektiv die übermäßige Aufheizung von Gebäuden verhindern.
Damit können Sie gleichzeitig sparen und die Umwelt schützen!
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 2.000 € Brutto. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten Im Teilprogramm Einzelmaßnahmen (BEG EM) beträgt für Wohngebäude 60.000 € jährlich pro Wohneinheit. Eine Kombination verschiedener Maßnahmen wie zum Beispiel Sonnenschutz und Fenster ist möglich.
Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein und sich in Deutschland befinden. Die Förderung können Pächter, Eigentümer und Mieter erhalten. Wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.
In der Regel sieht der Weg so aus, dass die Endkunden mit Ihrem Anliegen zum Fachhändler kommen, der sie hinsichtlich des passenden Sonnenschutzes berät und ein Angebot erstellt. Anschließend muss zwingend ein Energieberater eingebunden werden, der den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erbringt. Der Energieeffizienz-Experte muss zwingend bei der Antragstellung mit eingebunden werden und eine technische Projektbeschreibung erstellen. Nach Antragstellung kann der Kunde entweder auf die Genehmigung warten oder nach Eingangsbestätigung des Antrages (auf eigenes Risiko) den Fachhändler umgehend beauftragen.
Vom ausführenden Betrieb ist ein Herstellernachweis zum Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung“ vorzulegen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unbar nach positiver Prüfung.
Lassen Sie sich ein solches Angebot nicht entgehen. Es lohn sich. Wenn die Förderkriterien bei Ihnen zutreffen, können Sie Nachhaltigkeit und sparen einfach verbinden. Eine Win-Win Situation für Sie!
Weitere Förderprogramme:
HIER: Link zu KFw-Progamm 430 – E (Zuschuß)
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